Zwischen Deleila und der Person, die einen Gegenstand aus dem Bestand von Deleila ausleiht, im Folgenden Entleiher*in genannt:
1. Voraussetzungen für die Ausleihe
Die Ausleihe eines Gegenstands aus dem Bestand von Deleila (Leihgegenstand) erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen: Die Leihbedingungen von Deleila sind einmalig schriftlich zu akzeptieren. Dazu muss das Registrierungsformular vollständig ausgefüllt werden.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch, einen Gegenstand von Deleila ausgeliehen zu bekommen.
2. Pfand
Bei der Ausleihe ist ein Pfand in bar zu hinterlegen. Die Höhe des Pfandbetrags ist im Leihkatalog für jeden Leihgegenstand festgelegt.
3. Gebrauch und Prüfung der Leihgegenstände
- Die Leihgegenstände aus dem Bestand von Deleila sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Entleiher*in sind ohne die Erlaubnis von Deleila nicht berechtigt, Leihgegenstände einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
- Der Leihgegenstand wird dem/der Entleiher*in im funktionstüchtigen Zustand übergeben. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber Deleila sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen. Der/die Entleiher*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen.
- Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Entleiher*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser oder dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden. Im Falle eines Diebstahles oder Verlustes hat der/die Entleiher*in die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen anderen, gleichwertigen Gegenstand an Deleila zu übergeben, um sein Pfand zurückzuerhalten. Gleichwertig bedeutet, dass der Ersatzgegenstand den gleichen Zweck erfüllen kann, wie der ursprüngliche Leihgegenstand.
4. Leihdauer und Rückgabe
- Das Datum der Rückgabefrist wird bei der Ausleihe in der Pfandquittung vermerkt.
- Leihgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit bewirkt, dass Leihgegenstände vielen Nutzer*innen zugänglich sind.
- Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit Zustimmung von Deleila vor Ablauf der Leihzeit möglich.
- Die Rückgabe ist spätestens am Datum der Rückgabefrist fällig. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand in einem Standort von Deleila an ein Teammitglied von Deleila übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Die Rückgabe ist nur zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Standorts von Deleila möglich.
- Bei Rückgabe des Leihgegenstandes wird das hinterlegte Pfand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe wird 1 € pro Öffnungstag vom Pfand einbehalten.
- Der Leihgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er entliehen wurde. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt Deleila das Pfand in voller Höhe zurück. Andernfalls kann Deleila das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen.
5. Haftung
Die Leihgegenstände sind nicht versichert. Die Verantwortung für den Leihgegenstand trägt der/die Entleiher*in. Die Höhe der Haftung bei Beschädigung oder Zerstörung des Leihgegenstandes ist auf das hinterlegte Pfand begrenzt. Deleila bzw. der Verein Lippe im Wandel e.V. haften nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch die Verwendung von Leihgegenständen entstanden sind, außer Deleila hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
6. Datenschutz
Es werden folgende persönliche Daten in einer Kartei sowie in der Leihsoftware commonsbooking gespeichert: Name, Adresse, E-Mailadresse. Deleila wird die Daten nur für interne Zwecke verwenden und auf Wunsch löschen. Zugang zu den Daten haben alle Mitarbeiter*innen von Deleila, sowie die Entwickler der Leihsoftware.